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Datenschutz

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Datenschutz für Besucherzähler

<h2>Datenschutzbestimmungen zum Einsatz und Verwendung von gratis-besucherzaehler.de</h2>
<p>Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Webseite einen Besucherzähler von <a href="https://www.gratis-besucherzaehler.de">gratis-besucherzaehler.de</a> integriert. gratis-besucherzaehler.de ist eine deutsche Webseite die Besucherzähler für die Nutzung auf der eigenen Webseite anbietet. Ein Besucherzähler erfasst Daten darüber, wann eine betroffene Person auf eine Webseite gekommen ist (sogenannter Timestamp) und mit welcher IP-Adresse (in gekürzter Form) der Zugriff erfolgte.</p>
<p>Ein Besucherzähler wird zur Bestimmung der Anzahl der Zugriffe auf der eigenen Webseite eingesetzt.</p>
<p>Kontaktdaten von gratis-besucherzaehler.de finden Sie hier: <a href="https://www.gratis-besucherzaehler.de/impressum">Kontaktdaten</a></p>
<p>Der Zweck des Besucherzählers ist das Zählen der Besucherströme auf unserer Webseite. gratis-besucherzaehler.de nutzt die gewonnenen Daten und Informationen dazu, die Anzahl der Nutzer unserer Webseite eindeutig zu bestimmen, um für uns ein Widget bereitzustellen, welches die Aktivitäten auf unserer Webseite aufzeigt und das wir sichtbar bei uns auf der Webseite einbinden können.</p>
<p>gratis-besucherzaehler.de setzt ein Cookie, eine kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden, auf dem System (Computer, Smartphone, u. Ä.) der betroffenen Person, Mit Setzung des Cookies wird gratis-besucherzaehler.de eine Zählung der Nutzer unserer Webseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Webseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher ein Besucherzähler von gratis-besucherzaehler.de integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem System der betroffenen Person automatisch durch die jeweiligen Besucherzähler veranlasst, Daten zum Zwecke der Zählung an gratis-besucherzaehler.de zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält gratis-besucherzaehler.de Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse (in gekürzter Form) der betroffenen Person, und den Zugriffzeitpunkt die gratis-besucherzaehler.de dazu dienen, die Anzahl der Besucher eindeutig nachzuvollziehen und in der Folge eine korrekte Zählung der Nutzer durchzuführen.</p>
<p>Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die erhobenen Daten werden alle 48 Stunden vollständig gelöscht.</p>
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<p>Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von gratis-besucherzaehler.de können unter <a href="https://www.gratis-besucherzaehler.de/datenschutz">https://www.gratis-besucherzaehler.de/datenschutz</a> abgerufen werden.</p>

NetObjects Fusion 2015
NetObjects Fusion 2015

Abgrenzung Beherbergungsvertrag/Reservierung

Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.

Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt:

Gebucht ist gebucht.

 

Beherbergungsvertrag / Stornierung /

1. Wird ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.

3. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikospähre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).

4. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

5. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

NetObjects Fusion 2015

Rechtliche Hinweise Gogle / Cookies
 

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Wen das Urteil interessiert kann es nachlesen unter:

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Änderungen

vorbehalten

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Check-In:

13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Check-Out

8:00 Uhr bis 9:30 Uhr

Frühstück:

07.30 Uhr  bis 9:00 Uhr

Sie möchten früher Frühstücken dies lässt sich bestimmt einrichten.

Ein späteres Frühstück und damit verbundener späterer Check-Out ist nicht möglich.

 

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